Die Charta der Schweizer Musik ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung der SRG mit der Schweizer Musikbranche. Darin bekennt sich die SRG dazu, die Schweizer Musik und Künstler:innen, insbesondere neue Talente, in ihrem gesamten Programmangebot zu fördern, redaktionelle Beiträge und Sondersendungen über Schweizer Musik auszustrahlen und anhand von Partnerschaften an der Förderung der Schweizer Musik eine aktive Rolle zu spielen. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Treffens des Dialogorgans "Schweizer Musik", haben die SRG und die Vertreter:innen von zehn Organisationen der Schweizer Musikbranche heute, dem 14. März 2024, die neue Charta der Schweizer Musik unterzeichnet.
Die neue Charta führt die bisherigen Hauptziele weiter. Sie stärkt gleichzeitig den Informationsaustausch über das Programmangebot der SRG im Bereich Schweizer Musik zwischen den verschiedenen Partner:innen. Neu wird die Präsenz von Schweizer Musik im Programmangebot der SRG unabhängig von der Verbreitungsart - linear (Radio und TV) oder digital - festgelegt. Die Charta unterstreicht auch das Engagement der SRG für die Vielfalt und die Neuheiten der gesamten Schweizer Musikszene über die Sprach- und Regionalgrenzen hinweg. Die bedeutende kulturelle Rolle der öffentlichen Medien und ihr Beitrag zum nationalen Zusammenhalt werden darin hervorgehoben.
Ein 20-jähriges Engagement, das sich bewährt hat
Die 2004 lancierte und 2016 erstmals überarbeitete Charta ist eine echte Erfolgsgeschichte: Die 20-jährige Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche hat dazu geführt, dass die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen sind. Bei einigen Sendern beträgt der Anteil der Schweizer Musiktitel heute mehr als 50 Prozent der Sendezeit. Auch das Fernseh- und das digitale Angebot leisten Beiträge von hoher Qualität, die den Reichtum der schweizerischen Musiklandschaft widerspiegeln.
Weitere Partner der Charta sind neben der SRG:
Die Charta der Schweizer Musik
Wie in anderen Kulturbereichen nimmt auch die Schweizer Musik einen wichtigen Platz im Auftrag der SRG ein. Dieser besteht nicht nur in der Förderung des Musikschaffens (Art. 7 der Konzession), sondern auch in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Schweizer Musikbranche (Art. 28 der Konzession).
In der
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