News Abo

GastroSuisse: Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist verfassungskonform

27.10.2020 | von GastroSuisse


GastroSuisse

27.10.2020, Zürich - Das Geschäftsmietegesetz ist mit der Bundesverfassung vereinbar. Ein neues Gutachten von Rechtsprofessor Felix Uhlmann bestätigt dies und widerspricht damit dem Hauseigentümerverband.

Am 29. Oktober 2020 behandelt der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Dieses sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schliessung im vergangenen Frühling grundsätzlich eine Mietzinsreduktion um 60% vor.

Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie bleiben gewahrt

Der Hauseigentümerverband moniert mittels Dr. Peter Karlen, Vorstandsmitglied der Sektion Stadt Zürich, die Rückwirkung beim Geschäftsmietegesetz und behauptet, das Gesetz verletze die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie.

Derartige Bedenken sind unbegründet. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten vom unabhängigen Rechtsprofessor Felix Uhlmann im Auftrag von GastroSuisse und weiteren Branchenverbänden. Der renommierte Staatsrechtsgelehrte der Universität Zürich erachtet das vorgesehene Gesetz für verfassungsmässig und sieht darin keine unzulässige Rückwirkung, zumal das Zivilrecht Raum für solche Eingriffe in Verträge lasse. Sodann mache es privatrechtliche Normen aus, dass sie tendenziell zulasten oder zugunsten einer Partei ausgingen. Unzulässige Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie seien auch mit Blick auf den vorgehsehenen Verteilschlüssel nicht ersichtlich. Vielmehr würde eine umstrittene Frage des Zivilrechts verfassungskonform geklärt, was Rechtssicherheit schaffe und Zivilgerichte entlaste.

Mietzinsreduktion ist alternativlos

Kleine und mittlere Betriebe befinden sich aufgrund der Corona-Krise in einer existenzbedrohenden Lage. Mit der zweiten Welle hat sich die Situation deutlich zugespitzt. Die finanziellen Reserven sind vielerorts aufgebraucht und eine Regelung der Verhältnisse ist mehr als notwendig. Bisher konnten rund 65% der Betriebe mit dem Vermieter keine Lösung finden und würden ohne politische Lösung gezwungen, den kosten- und zeitintensiven Rechtsweg zu beschreiten. Es droht eine Verfahrensflut und die Überlastung der Gerichte.

Das Geschäftsmietegesetz steht im Einklang mit der Bundesverfassung und wird dringend benötigt: Es führt zu einer fairen Risikolastenverteilung zwischen Vermietern und Mietern, schafft Rechtssicherheit und entlastet die Gerichte. Das Parlament steht nun in der Pflicht, Nägel mit Köpfen zu machen und sich zum mittelständischen Gewerbe zu bekennen.

Pressekontakt:

Verband der Geschäftsmieter, Dr. Armin Zucker, Vizepräsident,

Telefon 079 603 95 08, az@zucker-legal.ch

GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident,

Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch



--- ENDE Pressemitteilung GastroSuisse: Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist verfassungskonform ---

Über GastroSuisse:
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Wir vertreten die Interessen des Gastgewerbes, fördern das Image der Branche, engagieren uns für Berufsbildung und Qualität. Mit zukunftsweisenden Produkten und Dienstleistungen unterstützen wir die Branche in ihrer Entwicklung.

Gegen 20’000 Mitglieder, davon rund 2500 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, machen uns zum grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband der Schweiz.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung