Die SRG setzt immer stärker auf Kooperationen und Zusammenarbeitsmodelle. Betrifft eine Kooperation eine sogenannte nicht-konzessionierte Tätigkeit, kann die SRG sie gemäss Gesetz ausüben. Die SRG muss sie aber dem Bakom melden, sobald andere Medienunternehmen dadurch beeinträchtigt werden könnten. Wenn eine nicht-konzessionierte SRG-Tätigkeit den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt, kann das Uvek Auflagen verfügen.
Anfang Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil über ein Meldeverfahren zu einer nicht konzessionierten SRG-Tätigkeit neue Grundsätze festgelegt. Diese betreffen nicht nur den konkreten Fall «Admeira», sondern haben darüber hinaus eine präjudizielle Wirkung. Das Urteil würde ein faktisches «Popularbeschwerderecht» für alle Medienveranstalter einführen. Im Fall von Meldungen könnten so auch nicht direkt betroffene Medienunternehmen entsprechende Verfahren mit prozessualen Mitteln stark verzögern. Dadurch würden neue Kooperationen der SRG künftig massiv erschwert. Dies ist nicht im Interesse eines starken Schweizer Medienplatzes.
Die SRG ist überzeugt, dass die Einführung eines faktischen «Popularbeschwerderechts» gegen Kooperationen der SRG nicht der gesetzlichen Regelung entspricht. Die SRG hat deshalb beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil eingereicht.
Medienkontakt:
Unternehmenskommunikation SRG
Daniel Steiner
Mediensprecher
079 827 00 66
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'SRG zieht Admeira-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter...' auf Swiss-Press.com |
Mehr Sicherheit in Bundesasylzentren: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Staatssekretariat für Migration SEM, 24.04.2024 Schweizer Tierschutz STS, 24.04.2024 Microsoft Schweiz GmbH, 24.04.2024
23:52 Uhr
Funkstille beim Hersteller: Defekte Lastenvelos: Babboe lässt ... »
21:42 Uhr
Haben Sie die weissen Socken angezogen, Frau Amherd? »
21:32 Uhr
Uneinigkeit in der SVP beim Stromversorgungsgesetz »
17:02 Uhr
Die Wut der Kleinaktionäre und eine Kampfansage von Sergio ... »
Air Wick Freshmatic Cotton
CHF 7.95 statt 14.95
Lidl Schweiz AG
Barilla Tomatensauce Napoletana
CHF 6.00 statt 9.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
BIC Soleil Colour Collection 3-Klingen-Damenrasierer
CHF 5.95 statt 9.10
Denner AG
Blue Brand Choko Snack
CHF 5.50 statt 7.00
Denner AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Crosswave Fahrradschloss Veloschloss
CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Restaurant, Pizzeria, Bar
Dekoration, Beleuchtung, Pflegeprodukte, Düfte, Textil, Wohnbeartung
Restaurant, Italienische Küche, Weine, Spezialitäten aus Toskana
Kinderzoo, Zoobesuch, Tiere, Tierpark, Aktivitäten, Restaurants
Sehbehinderten Werkstatt, Blindenbund, Beschäftigung, Produktion
full-service marketing agency
Verkaufsberatung, Installation, Schulung Support Infoniqa ONE 50 Business Software
Hüpfburg mieten. Wir vermieten preiswert Hüpfburgen in der ganzen Schweiz für Ihre Veranstaltung.
Qualitäts- und Management-Systeme
Alle Inserate »Aktueller Jackpot: