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SRG zieht Admeira-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter



Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

09.11.2016, Die SRG hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall «Admeira» eingereicht. Dies, weil das Urteil eine präjudizielle Wirkung hat und der Einführung eines «Popularbeschwerderechts» für Medienveranstalter gleichkäme.


Die SRG setzt immer stärker auf Kooperationen und Zusammenarbeitsmodelle. Betrifft eine Kooperation eine sogenannte nicht-konzessionierte Tätigkeit, kann die SRG sie gemäss Gesetz ausüben. Die SRG muss sie aber dem Bakom melden, sobald andere Medienunternehmen dadurch beeinträchtigt werden könnten. Wenn eine nicht-konzessionierte SRG-Tätigkeit den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt, kann das Uvek Auflagen verfügen.

Anfang Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil über ein Meldeverfahren zu einer nicht konzessionierten SRG-Tätigkeit neue Grundsätze festgelegt. Diese betreffen nicht nur den konkreten Fall «Admeira», sondern haben darüber hinaus eine präjudizielle Wirkung. Das Urteil würde ein faktisches «Popularbeschwerderecht» für alle Medienveranstalter einführen. Im Fall von Meldungen könnten so auch nicht direkt betroffene Medienunternehmen entsprechende Verfahren mit prozessualen Mitteln stark verzögern. Dadurch würden neue Kooperationen der SRG künftig massiv erschwert. Dies ist nicht im Interesse eines starken Schweizer Medienplatzes.

Die SRG ist überzeugt, dass die Einführung eines faktischen «Popularbeschwerderechts» gegen Kooperationen der SRG nicht der gesetzlichen Regelung entspricht. Die SRG hat deshalb beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil eingereicht.


Medienkontakt:
Unternehmenskommunikation SRG
Daniel Steiner
Mediensprecher
079 827 00 66



Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft:

Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.

Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung SRG zieht Admeira-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter ---


Weitere Informationen und Links:
 Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt)

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