16.08.2019, Bern (ots) - Parteien: Portmann c. «Blick» und «Weltwoche». Themen: Wahrheitssuche /
Quellenbearbeitung / Berichtigungspflicht. Beschwerde 1 gegen «Blick» und Beschwerde 2
gegen «Weltwoche» abgewiesen; Beschwerde 3 gegen «Weltwoche» gutgeheissen.
Zusammenfassung
Nationalrat Hans-Peter Portmann ist mit gleich drei Beschwerden gegen «Weltwoche» und «Blick» an den Schweizer Presserat gelangt. Bei zwei Beschwerden ging es um die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Die Abstimmung zu einem Vorstoss von FDP-Nationalrat Portmann bezüglich des Uno-Migrationspaktes war in der «Weltwoche» von Autor und Alt-Nationalrat Christoph Mörgeli dahingehend kommentiert worden, dass Portmann nicht einmal seine eigenen Fraktionsmitglieder überzeugen konnte. Aus der Reaktion Portmanns auf diese Kolumne - er hatte per Mail eine Richtigstellung verlangt - konnte jedoch auf das Abstimmungsverhalten der Parteien geschlossen werden. Dies wurde wiederum vom «Blick» aufgegriffen, der berichtete, dass Portmann mit dem Mail das Kommissionsgeheimnis verraten habe und dass Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider- Schneiter dem nachgehen würde. Aus diesem Fall ergaben sich zwei Beschwerden, die jedoch beide abgelehnt werden. Aus Sicht des Presserates hat weder der «Blick» die Wahrheitspflicht verletzt, noch wäre die «Weltwoche» zu einer Richtigstellung verpflichtet gewesen oder hatte eine solche verweigert.
Gutgeheissen hat der Presserat hingegen Portmanns dritte Beschwerde. Sie hatte ein Editorial von Nationalrat und «Weltwoche»-Chefredaktor Roger Köppel zum Gegenstand. Unter dem Titel «Volksverächter» kommentierte Köppel in sehr markigen, aber zulässigen Worten Portmanns Auftritt in einer Fernsehsendung zur sogenannten Selbstbestimmungsinitiative. An einer Stelle suggeriert Köppel durch den Einschub «so Portmann», dieser habe in der Talkshow von der «reissenden Bestie Volk» gesprochen. Die Formulierung wird den Leserinnen und Lesern als indirektes Zitat präsentiert, obwohl sie Portmann in der Sendung weder so noch ähnlich benutzt hat. Durch diese unsachgemässe Quellenbearbeitung entstellt die «Weltwoche» die Meinung von Portmann und verletzt den Journalistenkodex.
Kontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Media Service: Presserat rügt «Weltwoche: Nationalrat Portmann falsch zitiert (S...' auf Swiss-Press.com |
Sechseläuten 2026 in Zürich: Böögg-Explosion, Uhrzeit und Prognose für den Sommer
Portal Helpnews.ch, 19.04.2026Delegiertenversammlung 2026: SMP stellt Weichen für mehr Stabilität
Schweizer Milchproduzenten SMP Genossenschaft, 17.04.2026 L. Alimi GmbH, 17.04.2026
16:42 Uhr
Justin Bieber erfüllt Billie Eilish am Coachella einen Traum »
16:32 Uhr
ETH-Experiment im Felslabor – Ab Montag bebt im Tessin die Erde – ... »
16:21 Uhr
Blick in die Zukunft: Wird es das Einfamilienhaus in fünfzehn ... »
16:15 Uhr
Zeugen gesucht: Schwer verletzter Mann (37) in Neftenbach ZH ... »
12:11 Uhr
Nie wieder Microsoft und Co.: Mit fünfzig Mitarbeitenden gegen ... »
A. Vogel Herbamare Original 2x250g
CHF 7.60 statt 9.50
Coop
A. Vogel Multivitamin Kapseln 60 Stück
CHF 17.95
Coop
A. Vogel Multivitamin Kapseln 60 Stück
CHF 17.95
Coop
A.Vogel Augen-Licht 30 Tabletten
CHF 12.95
Coop
A.Vogel Omega-3 Komplex 30 Kapseln
CHF 15.50
Coop
A.Vogel Toffees Energy Kakao-Granatapfel m.Magnesium 115g
CHF 7.30
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'628'518