13.01.2020, Bern - Der Presserat hat entschieden, dass ein Bericht der «Basler Zeitung» über ein Urteil in einem
Sorgerechtsstreit nicht den Tatsachen entsprach.
Themen: Wahrheitssuche / Trennen von Fakten und Kommentar / Quellenbearbeitung / Berichtigungspflicht / Online-Kommentare
Beschwerde grösstenteils gutgeheissen
Die «Basler Zeitung» veröffentlichte im März 2019 einen ganzseitigen Artikel über ein Urteil des Basler Appellationsgerichts zur Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in einem Sorgerechtsstreit. Das Gericht habe dem «Experiment» der Kesb ein Ende gesetzt und sei zum Schluss gekommen, das Kind dürfe nicht fremdplatziert werden.
Der Schweizer Presserat kam nach gründlicher Prüfung einer Beschwerde zum Schluss, dass der Bericht in mehreren Punkten gegen die Wahrheitspflicht verstiess. So suggerierte die Zeitung, das Kindswohl sei nicht gefährdet gewesen, die Kesb habe gegen den Anspruch der Mutter auf rechtliches Gehör verstossen oder sie habe es versäumt, die Rolle des Vaters auszuleuchten. Gemäss Presserat hat die «Basler Zeitung» im Sorgerechtsstreit zweier Elternteile einseitig Position für die Kindsmutter ergriffen, obwohl diverse Gutachten sowie das Urteil des Appellationsgerichts einen beträchtlichen Teil der Schuld bei der Mutter verortet hatte. Die Redaktion hat damit die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt.
Kontakt:
Schweizer Presserat, Conseil suisse de la presse, Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Presserat rügt «Basler Zeitung»: Gerichtsbericht widersprach der Quellenlage...' auf Swiss-Press.com |
Warum Online-News-Publikationen für KMU heute wichtiger sind als klassische Presseverteiler
Swiss-Press.com Presseportal, 14.04.2026Weniger Vielfalt durch saisonale Produkte wird mehrheitlich akzeptiert
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 14.04.2026PLAN-B NET ZERO integriert messbaren Impact in Stromtarife und erweitert Partnerschaft mit everwave
PLAN-B NET ZERO, 14.04.2026
09:20 Uhr
Neue Bedürfnisse – Das Auto ist nicht mehr allein Dreh- und ... »
09:17 Uhr
Zeuge macht Rückzieher: «Ich entschuldige mich bei Jessica ... »
09:11 Uhr
Polizei veröffentlicht verpixelte Bilder von YB-Krawallmachern »
08:22 Uhr
Kryptowährungen, Drohnen, Luxusresorts: Privatgeschäfte der ... »
05:30 Uhr
«Nestlé muss junge Kunden besser erreichen», sagt der neue ... »
A. Vogel Herbamare Original 2x250g
CHF 7.60 statt 9.50
Coop
A. Vogel Multivitamin Kapseln 60 Stück
CHF 17.95
Coop
A. Vogel Multivitamin Kapseln 60 Stück
CHF 17.95
Coop
A.Vogel Augen-Licht 30 Tabletten
CHF 12.95
Coop
A.Vogel Omega-3 Komplex 30 Kapseln
CHF 15.50
Coop
A.Vogel Toffees Energy Kakao-Granatapfel m.Magnesium 115g
CHF 7.30
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'602'549