Die seit dem Januar 2019 gültige neue Konzession des Bundes erlaubt es der SRG, Spartensender zu verkaufen. Bereits 2018 hatte die SRG denn auch angekündigt, noch stärker die Zusammenarbeit mit Schweizer Medienhäusern zu suchen und offen zu sein, die Radiosender Swiss Pop, Swiss Jazz und Swiss Classic zu veräussern, sofern ein Käufer diese im heutigen Sinne weiterführen werde. Das Radioprogramm von Swiss Pop besteht aus mehr als 50 Prozent Musik mit Schweizer Bezug, ist unmoderiert und bis heute werbefrei.
Der Verwaltungsrat der SRG hat dem Verkauf von Radio Swiss Pop nun zugestimmt. Mit der Firma BNJ Suisse SA aus Rossemaison (JU) des Unternehmers Pierre Steulet übernimmt ein Käufer mit langjähriger Erfahrung in der Radiobranche Radio Swiss Pop. Die BNJ-Gruppe betreibt im Jura die vier Regionalradios Radio RJB, Radio RTN, Radio RFJ sowie Radio GRRIF.
Die BNJ-Gruppe wird Radio Swiss Pop mit den von der SRG definierten Auflagen weiterführen. Der Sender bleibt unmoderiert, wird auch weiterhin einen Anteil von mindestens 50 Prozent Schweizer Musik beinhalten und pro Stunde maximal vier Werbeminuten ausstrahlen. In diesen Tagen wurde der entsprechende Vertrag mit einer Mindestlaufdauer von vier Jahren unterzeichnet. Der Sender geht per Ende Sommer 2020 an die BNJ-Gruppe über und über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Der Marktanteil von Radio Swiss Pop beträgt 3,6 Prozent. Radio Swiss Pop wird weiterhin über DAB+ in der ganzen Schweiz empfangbar sein.
Kontakt:
Medienstelle SRG SSR
Edi Estermann
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'SRG SSR: BNJ Suisse SA betreibt ab Ende Sommer Radio Swiss Pop...' auf Swiss-Press.com |
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