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Rundschau über Mängel bei Doppelstöckern: Presserat weist Bombardiers Beschwerde ab (Stellungnahme 5/2020)



24.03.2020, Bern (ots) - Parteien: Bombardier Transportation (Switzerland) c. Schweizer Fernsehen SRF

Themen: Wahrheitssuche / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigungspflicht / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Presserat weist eine Beschwerde des Zugherstellers Bombardier gegen das Politmagazin «Rundschau» des Schweizer Fernsehen SRF ab. Das Magazin hatte im Mai 2019 über Mängel bei der Produktion der neuen SBB-Fernverkehrszüge berichtet. Die «Rundschau» stützte sich dabei stark auf Fotos von Ende 2017, die Schäden wie Kabelbrüche oder lose Schrauben dokumentierten. Zudem erhoben anonymisierte Mitarbeitende Vorwürfe gegenüber ihrem Arbeitgeber: Es fehle an Fachwissen, würde unsachgemäss gearbeitet, ja sogar notwendiges Werkzeug fehle. Sie sorgten sich daher um die langfristige Sicherheit dieser Züge.

Mit diesen schweren Vorwürfen konfrontierte die «Rundschau» den Hersteller an einem Freitagvormittag. Bombardier liess für die Antwort fast zwei Arbeitstage (plus ein Wochenende) verstreichen. Am Tag vor der Ausstrahlung monierte Bombardier dann, die Zeit reiche nicht, um die Dokumente seriös zu sichten. Ohne die Fotos und Zitate der Insider eingesehen zu haben, schickte Bombardier der «Rundschau» schliesslich eine schriftliche Stellungnahme.

Beim Presserat machte Bombardier geltend, die «Rundschau» habe unwahr berichtet und die Anhörungspflicht verletzt. Gemäss Bombardier habe SRF nicht die korrekte Produktionsphase der beschädigten Züge genannt. Die eingeblendeten Bilder zeigten Schäden von Testzügen in der Umrüstung.

Der Presserat beurteilt die Wahrheitspflicht nicht als verletzt, weil die «Rundschau» ihre Vorwürfe belegen konnte. Auch die Pflicht, Bombardier anzuhören, ist nicht verletzt. Denn der Hersteller kannte die Vorwürfe frühzeitig im Detail und hätte die Möglichkeit gehabt, präzis dagegenzuhalten. Das Unternehmen verzichtete jedoch darauf. Das medienethische Gremium mahnt die «Rundschau» aber, dass es wünschbar gewesen wäre, die Schadenbilder zu hinterfragen und gegenüber den Zuschauern die Phasen der Fertigung genauer zu benennen.

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Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

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Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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Quellen:
news aktuell   HELP.ch

Weitere Informationen und Links:

 Schweizer Presserat (Firmenporträt)

 Artikel 'Rundschau über Mängel bei Doppelstöckern: Presserat weist Bombardiers Beschwerde...' auf Swiss-Press.com






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