24.03.2020, Bern (ots) - Parteien: Bombardier Transportation (Switzerland) c. Schweizer Fernsehen SRF
Themen: Wahrheitssuche / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigungspflicht / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Der Presserat weist eine Beschwerde des Zugherstellers Bombardier gegen das Politmagazin «Rundschau» des Schweizer Fernsehen SRF ab. Das Magazin hatte im Mai 2019 über Mängel bei der Produktion der neuen SBB-Fernverkehrszüge berichtet. Die «Rundschau» stützte sich dabei stark auf Fotos von Ende 2017, die Schäden wie Kabelbrüche oder lose Schrauben dokumentierten. Zudem erhoben anonymisierte Mitarbeitende Vorwürfe gegenüber ihrem Arbeitgeber: Es fehle an Fachwissen, würde unsachgemäss gearbeitet, ja sogar notwendiges Werkzeug fehle. Sie sorgten sich daher um die langfristige Sicherheit dieser Züge.
Mit diesen schweren Vorwürfen konfrontierte die «Rundschau» den Hersteller an einem Freitagvormittag. Bombardier liess für die Antwort fast zwei Arbeitstage (plus ein Wochenende) verstreichen. Am Tag vor der Ausstrahlung monierte Bombardier dann, die Zeit reiche nicht, um die Dokumente seriös zu sichten. Ohne die Fotos und Zitate der Insider eingesehen zu haben, schickte Bombardier der «Rundschau» schliesslich eine schriftliche Stellungnahme.
Beim Presserat machte Bombardier geltend, die «Rundschau» habe unwahr berichtet und die Anhörungspflicht verletzt. Gemäss Bombardier habe SRF nicht die korrekte Produktionsphase der beschädigten Züge genannt. Die eingeblendeten Bilder zeigten Schäden von Testzügen in der Umrüstung.
Der Presserat beurteilt die Wahrheitspflicht nicht als verletzt, weil die «Rundschau» ihre Vorwürfe belegen konnte. Auch die Pflicht, Bombardier anzuhören, ist nicht verletzt. Denn der Hersteller kannte die Vorwürfe frühzeitig im Detail und hätte die Möglichkeit gehabt, präzis dagegenzuhalten. Das Unternehmen verzichtete jedoch darauf. Das medienethische Gremium mahnt die «Rundschau» aber, dass es wünschbar gewesen wäre, die Schadenbilder zu hinterfragen und gegenüber den Zuschauern die Phasen der Fertigung genauer zu benennen.
Kontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Rundschau über Mängel bei Doppelstöckern: Presserat weist Bombardiers Beschwerde...' auf Swiss-Press.com |
Abgabe auf Elektrofahrzeuge: Infrastrukturfinanzierung sichern - E-Mobilität nicht ausbremsen
Touring Club Suisse (TCS), 08.01.2026Absenkpfad Nährstoffe: Wissen erarbeiten - Erkenntnisse nutzen - Ziele erreichen
Agroscope, 08.01.2026183 Millionen CHF Umsatz im Jahr 2025: Chicorée hält Kurs und investiert weiter
Chicorée Mode AG, 08.01.2026
06:32 Uhr
Auto nach Unfall mit Postauto zweigeteilt – drei Verletzte »
06:10 Uhr
Fehlende Brandschutzkontrollen – Wallis forderte Kontrollberichte ... »
05:59 Uhr
Auto kollidiert frontal mit Postauto: Schwerer Verkehrsunfall auf ... »
05:32 Uhr
Die US-Öllobby und Donald Trump: Die Umarmung ist eng. Für die ... »
05:30 Uhr
Brandkatastrophe: Crans-Montana droht die Pleite – erste Klage ... »
1664 Original Lager Bier 24x50cl
CHF 21.90 statt 43.80
Coop
19 Crimes Chardonnay South Eastern Australia - Chard
CHF 7.95 statt 9.95
Coop
A. Vogel Santasapina Bonbons 2x100g
CHF 5.90 statt 7.90
Coop
A.Vogel Vitamin D3 mit Brennnessel 180 Tabletten
CHF 5.75 statt 11.50
Coop
ABC SRF 3 Original (Deutsch)
CHF 17.45 statt 34.95
Coop
Abtei Ringelblumen Salbe
CHF 5.45 statt 10.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'073'448