26.03.2020, Gleich mehrfach rügt der Schweizer Presserat den Verlag Tamedia wegen verschleierter Werbung. Die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung» hatten bezahlte Werbebeiträge von Swisscom, Mazda, Proviande und Genève Invest publiziert, welche die Leserschaft für redaktionelle Artikel halten konnte. Gegen die Beiträge gingen drei Beschwerden ein, die der Presserat nun gutheisst. Denn der Journalistenkodex schreibt vor, den redaktionellen Teil strikt von der Werbung zu trennen.
Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung
Beschwerden gutgeheissen
Zusammenfassung
Die ganz- und doppelseitigen Werbebeiträge waren journalistisch aufgemacht und fast deckungsgleich gestaltet wie redaktionelle Seiten. Solche Werbeformen, sogenanntes «Native Advertising», sind zwar nicht untersagt, sie müssen aber klar, eindeutig, genügend gross und deutlich sichtbar als Werbung deklariert sein. Das war bei allen Werbebeiträgen nicht der Fall. Die Lesenden wurden getäuscht, weil sie den nicht-journalistischen Charakter dieser Seiten nicht auf den ersten Blick erkennen konnten.
Der Presserat hatte Ende letzten Jahres einen Leitentscheid zu dieser Werbeform gefällt. Damals rügte er die «NZZ am Sonntag» für eine verkappte Werbeseite. Er stellt mit Genugtuung fest, dass das Bewusstsein in Bezug auf die Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung bei Tamedia wächst. Der Qualitätsbeauftragte von Tamedia hat in seinem Qualitätsreport 2019 festgehalten, dass Verbesserungsbedarf u.a. bei der Deklaration von Native Ads besteht.
Kontakt:
Schweizer Presserat
Ursina Wey
Geschäftsführerin, Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
| Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung...' auf Swiss-Press.com |
Gute Nachrichten zum Welthirnschlagtag: Sterblichkeit nach Hirnschlag hat sich in 20 Jahren halbiert
Schweizerische Herzstiftung, 27.10.2025PKB Private Bank zieht positive Bilanz für 2024
PKB Private Bank, 27.10.2025Die belgische Patrouille gewinnt den europäischen Titel in Cossonay
Touring Club Suisse (TCS), 27.10.2025
08:44 Uhr
Winterthurerin Elena M. (33) fällt auf Kosmetik-Abzocke rein – ... »
08:41 Uhr
Bergrestaurant brannte wegen Spiritus-Fonduekocher ab »
08:22 Uhr
Swiss GRC mit neuer Geschäftsleitung »
08:10 Uhr
Zahlen des Pharma-Riesen: Novartis wächst weiter, aber das Tempo ... »
06:10 Uhr
Staatsbesuch aus Südafrika – Südafrika und die Schweiz wollen ... »
19 Crimes Mid-Strength Chardonnay
CHF 7.95 statt 9.95
Coop
A.Vogel Vitamin D3 mit Brennnessel 180 Tabletten
CHF 5.75 statt 11.50
Coop
Aargau AOC Blauburgunder Falkenkönig Weinkeller zum Stauffacher
CHF 7.95 statt 9.95
Coop
Aargauer AOC Riesling-Sylvaner Falkenkönig
CHF 7.15 statt 8.95
Coop
Abtei Ringelblumen Salbe
CHF 5.45 statt 10.95
Coop
Activia probiotischer Joghurt Vorratspack Fruchtmix 8x115g
CHF 6.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 3'756'530