21.04.2020, Bern - Der Schweizer Presserat hat sich erneut mit der Frage auseinandergesetzt, ob bezahlter Inhalt für die
Leserinnen und Leser klar erkennbar war. Er kommt zum Schluss, dass dies nicht der Fall war. Konkret ging
es um ein fast ganzseitiges Interview mit dem Länderchef einer Wirtschaftsprüfungsfirma unter dem Titel
«Vier-Augen-Gespräch ist unersetzbar», welches im «St. Galler Tagblatt» publiziert worden war.
Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung
Am Ende des Interviews stand der Hinweis «Dieses Interview wurde im Auftrag von EY Schweiz geführt». Da die Layout-Unterschiede im Vergleich zum redaktionellen Inhalt gering waren, war für Durchschnittsleserinnen nicht klar ersichtlich, dass sie es mit einem kommerziellen Inhalt zu tun hatten. Weil sich das Inserat gestalterisch kaum vom redaktionellen Teil abhob, hätte es einer expliziten Deklaration als Werbung bedurft. Die aber fehlte. Der Presserat entschied deshalb, dass das «St. Galler Tagblatt» das Gebot der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung verletzt hat. Seit seinem Leitentscheid 67/2019 hat der Presserat mehrere Stellungnahmen zu diesem Thema verabschiedet. Er hält erneut deutlich fest, dass der durchschnittliche Leser auf den ersten Blick erkennen muss, dass er Werbung vor sich hat.
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Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
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| Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Presserat rügt St. Galler Tagblatt: Bezahlter Inhalt für Leser nicht erkennbar...' auf Swiss-Press.com |
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