21.04.2020, Bern - Der Schweizer Presserat hat sich erneut mit der Frage auseinandergesetzt, ob bezahlter Inhalt für die
Leserinnen und Leser klar erkennbar war. Er kommt zum Schluss, dass dies nicht der Fall war. Konkret ging
es um ein fast ganzseitiges Interview mit dem Länderchef einer Wirtschaftsprüfungsfirma unter dem Titel
«Vier-Augen-Gespräch ist unersetzbar», welches im «St. Galler Tagblatt» publiziert worden war.
Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung
Am Ende des Interviews stand der Hinweis «Dieses Interview wurde im Auftrag von EY Schweiz geführt». Da die Layout-Unterschiede im Vergleich zum redaktionellen Inhalt gering waren, war für Durchschnittsleserinnen nicht klar ersichtlich, dass sie es mit einem kommerziellen Inhalt zu tun hatten. Weil sich das Inserat gestalterisch kaum vom redaktionellen Teil abhob, hätte es einer expliziten Deklaration als Werbung bedurft. Die aber fehlte. Der Presserat entschied deshalb, dass das «St. Galler Tagblatt» das Gebot der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung verletzt hat. Seit seinem Leitentscheid 67/2019 hat der Presserat mehrere Stellungnahmen zu diesem Thema verabschiedet. Er hält erneut deutlich fest, dass der durchschnittliche Leser auf den ersten Blick erkennen muss, dass er Werbung vor sich hat.
Kontakt:
Schweizer Pressera
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
Artikel 'Presserat rügt St. Galler Tagblatt: Bezahlter Inhalt für Leser nicht erkennbar...' auf Swiss-Press.com |
Schweiz bekräftigt ihren Einsatz für den Wiederaufbau an der Ukraine Recovery Conference 2025 in Rom
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, 14.07.2025Nothilfe: SWISSAID unterstützt Sudan-Flüchtlinge im Tschad
Swissaid, 14.07.2025 Lidl Schweiz AG, 14.07.2025
22:32 Uhr
Pistorius: Lieferung von zwei Patriot-Systemen wird vorbereitet »
22:22 Uhr
Auswirkungen der 30 Prozent Zoll: Schweizer Wirtschaftsverbände ... »
20:32 Uhr
KOMMENTAR - Trumps halbe Russland-Wende: Er wird zu Europas ... »
20:02 Uhr
Trump sei Dank: Bitcoin springt auf neuen Rekordwert »
1664 Blanc Weizen Bier 24x33cl
CHF 23.85 statt 39.80
Coop
1664 Blanc Weizen Bier 6x33cl
CHF 9.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier 6x50cl
CHF 12.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier Alkoholfrei 6x25cl
CHF 8.50
Coop
1664 Original Lager Bier 12x25cl
CHF 11.95
Coop
1664 Original Lager Bier 6x50cl
CHF 10.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'656'238