20.07.2020, Bern - Parteien: MS Direct AG c. "work". Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen /
Anhörung / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat lehnt eine Beschwerde der Dienstleistungsfirma MS Direct gegen die Gewerkschaftszeitung "work" ab. Die Zeitung hatte unter dem Titel "Schimmel, Schikane und schäbige Löhne" über die Arbeitsbedingungen in einem Callcenter von MS Direct berichtet. Der Dienstleister machte vor dem Presserat geltend, der "work"-Journalist habe die Firma nicht ordnungsgemäss angehört, sein Artikel sei fehlerhaft, verschiedene Mängel längst behoben und Ausdrücke wie "Skandalfirma" ungerechtfertigt und unfair.
"work" erwiderte, man habe MS Direct 16 konkrete Fragen zugestellt, jedoch inhaltlich keine Antwort bekommen. Vielmehr habe die Firma an die Gewerkschaft Syndicom verwiesen, die werde die Fragen beantworten. Schliesslich habe man nur die Vorwürfe von Ex-MS-Mitarbeitenden publiziert, die durch mindestens zwei Quellen belegt waren.
Der Presserat befand, "work" habe die Anhörungspflicht nicht verletzt. Die Redaktion musste nicht annehmen, dass anstelle der Firma selbst eine Drittpartei, die Gewerkschaft Syndicom, Stellung nimmt. Hätte MS Direct mehr Zeit zur Beantwortung gebraucht, so hätte sie das "work" deutlich sagen müssen. Und den Ausdruck "Skandalfirma" beurteilte das Gremium als für ein Gewerkschaftsblatt gerade noch zulässige wertende Zuspitzung.
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6, 3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
Artikel 'Firma reicht Kritik an Gewerkschaft weiter: Presserat sieht Ball im Offside...' auf Swiss-Press.com |
Das Grand Hotel Zermatterhof gehört zur Spitze der Schweizer Luxushotellerie
Grand Hotel Zermatterhof, 08.07.2025Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte
Bundesamt für Polizei fedpol, 08.07.2025Was tun, wenn das Auto im Wasser landet?
Touring Club Suisse (TCS), 08.07.2025
09:20 Uhr
Weitere Zusatzangebote: Sunrise vertreibt nun auch Versicherungen »
08:51 Uhr
Rhein statt Flammen: Der FCB präsentiert seine neuen Trikots »
06:50 Uhr
Krebsliga schlägt Alarm: Screeningprogramme vor dem Aus »
05:32 Uhr
Diese Gründe sprechen für einen Dollar-Crash: Experten halten ... »
1664 Blanc Weizen Bier 24x33cl
CHF 23.85 statt 39.80
Coop
1664 Blanc Weizen Bier 6x33cl
CHF 9.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier 6x50cl
CHF 12.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier Alkoholfrei 6x25cl
CHF 8.50
Coop
1664 Original Lager Bier 12x25cl
CHF 11.95
Coop
1664 Original Lager Bier 6x50cl
CHF 10.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'656'238