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Firma reicht Kritik an Gewerkschaft weiter: Presserat sieht Ball im Offside



Schweizer Presserat

20.07.2020, Bern - Parteien: MS Direct AG c. "work". Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen / Anhörung / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat lehnt eine Beschwerde der Dienstleistungsfirma MS Direct gegen die Gewerkschaftszeitung "work" ab. Die Zeitung hatte unter dem Titel "Schimmel, Schikane und schäbige Löhne" über die Arbeitsbedingungen in einem Callcenter von MS Direct berichtet. Der Dienstleister machte vor dem Presserat geltend, der "work"-Journalist habe die Firma nicht ordnungsgemäss angehört, sein Artikel sei fehlerhaft, verschiedene Mängel längst behoben und Ausdrücke wie "Skandalfirma" ungerechtfertigt und unfair.

"work" erwiderte, man habe MS Direct 16 konkrete Fragen zugestellt, jedoch inhaltlich keine Antwort bekommen. Vielmehr habe die Firma an die Gewerkschaft Syndicom verwiesen, die werde die Fragen beantworten. Schliesslich habe man nur die Vorwürfe von Ex-MS-Mitarbeitenden publiziert, die durch mindestens zwei Quellen belegt waren.

Der Presserat befand, "work" habe die Anhörungspflicht nicht verletzt. Die Redaktion musste nicht annehmen, dass anstelle der Firma selbst eine Drittpartei, die Gewerkschaft Syndicom, Stellung nimmt. Hätte MS Direct mehr Zeit zur Beantwortung gebraucht, so hätte sie das "work" deutlich sagen müssen. Und den Ausdruck "Skandalfirma" beurteilte das Gremium als für ein Gewerkschaftsblatt gerade noch zulässige wertende Zuspitzung.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

Münzgraben 6, 3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Schweizer Presserat:

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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Quellen:
news aktuell   HELP.ch

Weitere Informationen und Links:

 Schweizer Presserat (Firmenporträt)

 Artikel 'Firma reicht Kritik an Gewerkschaft weiter: Presserat sieht Ball im Offside...' auf Swiss-Press.com






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