Ein Drittel gegen die "Corona"-Berichterstattung
Rund ein Drittel der eingegangenen 1161 Beanstandungen betraf die Berichterstattung über "Corona". Sie sei einseitig gewesen - einseitig zugunsten der Regierung, einseitig zugunsten derjenigen Wissenschafter und Wissenschafterinnen, welche die Pandemie als besorgniserregend einstufen, einseitig zuungunsten der Skeptiker und Skeptikerinnen, die nicht nur die getroffenen Massnahmen kritisieren, sondern darüber hinaus die Pandemie als nicht wirklich gefährlich erkennen wollen. Überdurchschnittlich oft hatte es die Ombudsstelle mit Beanstandungen zu tun, die sich gegen kritische Berichte über Verschwörungstheoretiker und - theoretikerinnen wehrten.
Bei der flächendeckenden Berichterstattung der Pandemie versteht sich von selbst, dass bei der Berichterstattung Fehler passierten, die SRF jeweils unter der Rubrik "Korrekturen" berichtigte. Nicht sachgerecht war die Berichterstattung in den wenigsten Fällen. Das Vielfaltsgebot, das ebenfalls häufig angerufen worden ist, war schon gar nicht verletzt, da es wohl keinen Aspekt gab, den SRF seit Ausbruch der Pandemie nicht aufgegriffen hätte.
Nicht mehr zeitgemässes Radio- und Fernsehgesetz
Nach wie vor ist das Fernsehen am meisten der Kritik ausgesetzt. Es umfasst rund 75 Prozent der Fälle im Vergleich zu 19 Prozent, die das Radio betreffen. Entsprechend der neuen Nutzungsgewohnheiten gerät der Online-Bereich immer stärker in den Fokus der Beanstander und Beanstanderinnen. SRF News ist am meisten davon betroffen, wobei die Online-Artikel sich ja meistens auch auf eine ausgestrahlte Sendung beziehen, sodass eine strikte Trennlinie nicht immer gezogen werden kann. Die Digitalisierungsstrategie der SRG zeigt sich mittlerweile deutlich auch in der Art der Beanstandungen: immer mehr richten sich gegen Beiträge beispielsweise auf Youtube oder gegen Beiträge in den Sozialen Medien. Für die Ombudsstelle stellt sich deshalb immer wieder die Frage, inwiefern Beanstandungen aus solchen Kanälen in ihre Zuständigkeit fallen. Die für die Ombudsstelle massgebenden Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes sind nach wie vor im analogen Denken der Rundfunkverbreitung verhaftet und stammen aus dem letzten Jahrhundert.
Korrekte Berichterstattung von SRF
Bei 71 Prozent der bestrittenen Sendungen hat die Ombudsstelle die Beanstandungen nicht unterstützt. In 26 Prozent der Fälle wurde den Beanstandenden teilweise, in 3 Prozent vollständig recht gegeben. Bezeichnenderweise war es nicht "Corona", das für die meisten Beanstandungen sorgte, sondern die "Arena"-Sendung vom 12. Juni "Jetzt reden wir Schwarzen". Grundsätzlich stellt die Ombudsstelle fest, dass im Themenbereich "Diversität" noch Aufholbedarf besteht.
Die UBI stützt die Ombudsstelle
In 27 Fällen wurden Sendungen von SRF Gegenstand von Beschwerden vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Diese stützte die Einschätzungen der Ombudsstelle ausnahmslos - wobei auch sie feststellte, dass im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die "Corona-Demonstrationen" insbesondere in Berlin, aber auch in der Schweiz nicht immer genügend differenziert worden ist. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deswegen aber nicht verletzt.
Soziale Medien als "Puffer"
Immer häufiger werden SRF- Berichte in den Sozialen Medien schon umfassend rezipiert, bevor diese dann bei der Ombudsstelle beanstandet werden. Hingegen wird die Ombudsstelle als "Klagemauer" für alle möglichen und unmöglichen Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten benutzt. Insbesondere der verweigerte Zugang zur Kommentarfunktion von SRF wird konstant bei der Ombudsstelle moniert. Diese Verweigerung fällt gemäss langjähriger Praxis allerdings nicht unter den Programmzugang oder unter den "von der Redaktion gestalteten Teil des übrigen publizistischen Angebots der SRG".
Ombudsstelle erstmals als "Co-Leitung" geführt
Seit April 2020 wird die Ombudsstelle erstmals in ihrer Geschichte als Co-Leitung von zwei Personen geführt. Dies hat den Vorteil, dass die Schlussberichte immer von zwei Personen gelesen werden. Die Ombudsleute haben sich die Themen bewusst nicht aufgeteilt, sondern wechseln sich grundsätzlich im Zweiwochenrhythmus in der Zuständigkeit ab.
Über die Ombudsstelle SRG.D
Die Ombudsstelle als Institution gibt es im Rundfunkbereich seit 1992. Sie dient erstens dazu, dem Publikum direkt und unkompliziert zu kontaktierende Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Zweitens fungiert sie als Vermittlungsinstanz vor dem Begehen des Rechtswegs. Und drittens entlastet sie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). So war und ist auch die Ombudsstelle der SRG.D gleichzeitig offenes Ohr für die Anliegen des Publikums und Verteidigerin der Pressefreiheit.
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Ombudsstelle SRG.D, Esther
Girsberger und Kurt Schöbi,
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Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
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Artikel '1161 Beanstandungen im Jahr 2020 - coronabedingt / Die Ombudsleute der SRG Deuts...' auf Swiss-Press.com |
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