09.11.2023, Bern (ots) - Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung gegen die Halbierungsinitiative
ausgesprochen. Gleichzeitig hat er Massnahmen vorgeschlagen, die sich finanziell auf die SRG
auswirken würden. Die SRG begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Halbierungsinitiative
abzulehnen, nimmt die vorgeschlagenen Massnahmen aber mit Sorge zur Kenntnis. Die SRG wird in
der nun folgenden Vernehmlassung die zu erwartenden Auswirkungen aufzeigen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die Halbierungsinitiative abzulehnen. Er begründet dies damit, dass die Initiative weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der föderalistisch organisierten SRG hätte. Gleichzeitig hat der Bundesrat einschneidende Massnahmen bei der Medienabgabe vorgeschlagen: Er möchte die Haushaltabgabe schrittweise senken - von heute 335 auf 300 Franken pro Jahr. Dies würde eine Reduktion der Einnahmen aus der Haushaltabgabe von rund 160 Millionen Franken ausmachen. Zudem schlägt der Bundesrat vor, die Medienabgabe für Unternehmen bei zwei zusätzlichen Tarifstufen zu erlassen. Die Einnahmen aus der Unternehmensabgabe würden um rund 10 Millionen Franken sinken. Gesamthaft müsste also mit einem um rund 170 Millionen Franken tieferen Abgabeanteil gerechnet werden.
Folgen der finanziellen Kürzungen
Die SRG begrüsst die klare Haltung des Bundesrats gegen die Initiative, nimmt die vorgeschlagenen Massnahmen aber aufgrund der unvermeidbaren Konsequenzen mit Sorge zur Kenntnis. Die Haushaltabgabe wurde seit 2018 bereits um rund 25 Prozent von 451 auf 335 Franken gesenkt. Und von der Unternehmensabgabe sind heute bereits 80 Prozent der Unternehmen befreit. Erst kürzlich hat der Bundesrat diesbezügliche Anpassungen beschlossen.
Die Reduktion des SRG- Budgets hätte unweigerlich negative Auswirkungen auf das Programm, beispielsweise in den Bereichen regionale Informationen, Sportproduktionen, Koproduktionen von Schweizer Filmen und Musikaufnahmen sowie populäre Grossveranstaltungen. Und auch das Personal wäre betroffen.
Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun in eine bis am 1. Februar 2024 dauernde öffentliche Vernehmlassung. Die SRG wird in diesem Rahmen die Folgen der vorgeschlagenen Massnahmen darlegen.
Die Botschaft zur Halbierungsinitiative will der Bundesrat vor den Sommerferien 2024 an das Parlament überweisen. Die neue SRG-Konzession soll im Anschluss an die vom Bundesrat für 2026 erwartete Volksabstimmung ausgearbeitet werden, die heute gültige Konzession der SRG will der Bundesrat im Jahr 2024 bis 2028 verlängern.
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