Die SRG SSR nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass ihr Programmangebot im bisherigen Umfang bestätigt wird und die Notwendigkeit des Ausbaus des Angebots in den Bereichen hochauflösendes Fernsehen (HDTV), digitales Radio (DAB) und Online (Internet) anerkannt wird. Insbesondere ist damit auch der Start des viersprachigen Fernsehsenders HD suisse am kommenden 3. Dezember gesichert. Mit HD suisse bietet die SRG SSR ihrem Publikum einen der ersten frei empfangbaren Sender Europas im Standard des hochauflösenden Fernsehens.
Die SRG SSR begrüsst grundsätzlich auch die Qualitätsvorgaben für das Programmschaffen in der neuen Konzession. Diese entsprechen den bestehenden professionellen Qualitätsvorschriften und ethischen Standards der SRG SSR, die unter anderem in den Unternehmensleitbildern, der Programmcharta und den publizistischen Leitlinien festgehalten sind. Ebenso steht sie hinter der ausdrücklichen Verpflichtung zur Programmkontrolle, welche sie selbst auf Basis ihrer Standards bereits eingeführt hat.
Indessen gibt es Auflagen in der neuen Konzession, welche die SRG SSR überrascht zur Kenntnis nimmt und deren Inhalt und Tragweite sorgfältig analysiert und mit der Aufsichtsbehörde erörtert werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Bestimmung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und damit grundlegende Fragen der gewachsenen Struktur und notwendigen Corporate Governance.
Mit der Erteilung der Konzession endet für die SRG SSR eine längere Periode der institutionellen Erneuerung und Verankerung: Am 24. März 2006 ist das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) von beiden Räten verabschiedet worden. Das neue RTVG bestätigt die Rolle der SRG SSR im audiovisuellen Service public und sichert damit die Grundvoraussetzungen für gleichwertige Programme in den Sprachregionen im Sinne der Idée Suisse und im Interesse des Publikums. Im Mai 2006 attestierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) der SRG SSR in ihrem Bericht zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dass sie unter Berücksichtigung der gegebenen Strukturen sorgfältig und zielgerichtet mit ihren Mitteln umgeht. Am 8. Dezember 2006 anerkannte der Bundesrat mit seinem Gebührenentscheid einen zusätzlichen Finanzbedarf der SRG SSR; die vom Bundesrat beschlossene Gebührenanpassung von 2.5% im Zeitraum von über 10 Jahren liegt aber wesentlich unter der Teuerung. Am 9. März 2007 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVV), welches die bisherige Praxis in der klassischen Fernsehwerbung bestätigt, der SRG SSR jedoch Werbung und Sponsoring im Online-Bereich weitgehend verwehrt. Am 28. November 2007 schliesslich erteilte der Bundesrat der SRG SSR die neue Konzession.
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
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