Der Bundesrat hat anlässlich seines Konzessionsentscheids vom 28. November 2007 eine Überprüfung der Strukturen der SRG SSR gefordert. Diese seien daraufhin zu untersuchen, ob sie den heutigen Anforderungen hinsichtlich Corporate Governance und Effizienz genügen. Zudem seien Vorschläge einer Strukturreform zu erarbeiten. In der neuen Konzession (Art. 23) ist vorgeschrieben, dass der Verwaltungsrat gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für die Erreichung der rechtlichen Leistungsvorgaben trägt und ihm die Oberleitung und die Oberaufsicht über die SRG SSR obliegt. Gemäss Art. 24 der Konzessionsbestimmung sollten zudem Personen, die führende Funktionen innerhalb der Vereinsstruktur der SRG SSR wahrnehmen, nicht mehr in den Verwaltungsrat wählbar sein. Diese Bestimmung wurde vom Bundesrat ausgesetzt, damit sie im Gesamtzusammenhang der Strukturreform geprüft werden kann.
System mit Doppelunterstellungen widerspricht der Corporate Governance
Die SRG SSR ist zwar ein privatrechtlich und nach dem Aktienrecht organisiertes Unternehmen. Doch führte die Reform von 1991 zu einer geteilten Oberleitung. Die vier Regionalgesellschaften nehmen im Rahmen der vom Verwaltungsrat SRG SSR definierten Gesamtunternehmenspolitik (Normen, Strategien, Pläne) die Oberleitung der Radios und Fernsehen ihrer Region wahr. Weitgehende Kompetenzen wie u.a. die Genehmigung des Budgets oder die Einsetzung von Führungskräften sind Aufgabe der Regionalen Verwaltungsräte. Diese entsenden Vertreter in die DV und in den VR der SRG SSR. Die Direktoren der Unternehmenseinheiten sind doppelt unterstellt: Sie berichten ihren regionalen Verwaltungsräten, sind gleichzeitig aber auch Mitglieder der nationalen Geschäftsleitung, welche vom Generaldirektor geführt wird. Der Generaldirektor wiederum ist Mitglied der regionalen Verwaltungsräte.
Dieses verflochtene System mit Doppelunterstellungen widerspricht den Anforderungen der Corporate Governance, welche eine gesamtverantwortliche Leitung mit stufenweiser Aufgabendelegation verlangt.
Klare Trennung zwischen strategischer Leitung und operativer Führung
Mit ihrem qualifizierten Mehr zum Bericht «Strukturreform» hat die DV heute den Weg zu einer einheitlichen strategischen Leitung und einer durchgehenden operativen Führung geebnet. Im Wesentlichen beruht die neue Struktur auf folgenden vier Leitideen:
1. Die SRG SSR wendet das Aktienrecht sinngemäss an und folgt den Regeln der Corporate Governance. Die Oberleitung liegt (gemäss Art. 716a OR „unübertragbare Aufgaben des VR“) einheitlich und ungeteilt beim nationalen VR.
2. Der Generaldirektor nimmt wie schon bisher die Führung des gesamten Unternehmens wahr; die Direktoren der Radios und Fernsehen sind ihm unterstellt. Er ist nicht mehr Mitglied der Regionalratsausschüsse (regionale VR).
3. Über die Trägerschaft der SRG SSR ist das Unternehmen in der Zivilgesellschaft verankert. Diese kontrolliert und begleitet die Tätigkeit der SRG SSR, regt die öffentliche Debatte über einen zeitgemässen Service public an und nimmt Einfluss auf die Programmqualität.
4. Die neu gebildeten Führungsgremien erhalten eine Stellung, die einem Verwaltungsratsausschuss ähnlich ist. Sie haben Mitwirkungsrechte in definierten Geschäften im Rahmen der nationalen Vorgaben:
Entscheide zu Programmkonzepten inklusive der Aufteilung der dafür zugewiesenen Programmmittel im Rahmen der nationalen Vorgaben, Anträge an den VR SRG SSR zu Wahl der UE-Direktoren und der programmrelevanten Führungsebene, Anträge zu Studiostandorten und zur Aufteilung oder Zusammenlegung von Unternehmenseinheiten, Anträge zu weiteren vom VR zugewiesenen Geschäfte. Die Präsidenten der Regionalratgesellschaften sollen weiterhin dem Verwaltungsrat angehören, da dies für die gegenseitige Information und für die Willensbildung im Verwaltungsrat unabdingbar ist.
Neue Strukturen ab 1. Januar 2010 in Kraft
Mit dem Ziel, die neuen Strukturen ab 2010 in Kraft zu setzen, sind im Fahrplan der Strukturreform folgende weitere Schritte vorgesehen: Der Bericht des VR wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Parallel erarbeitet die SRG SSR die notwendigen Anpassungen der Statuten und der Reglemente. Am 24. April und 23. Juni 2009 sind weitere Delegiertenversammlungen geplant, an welchen die Statuten und Reglemente beschlossen werden können, damit dem Bundesrat fristgerecht Ende Juni 2009 die neue Struktur der SRG SSR mit den Statuten vorgelegt werden kann.
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Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'Delegiertenversammlung der SRG SSR idée suisse befürwortet die Strukturreform de...' auf Swiss-Press.com |
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