Der Bundesrat muss nun entscheiden, mit welchen einnahme- oder ausgabeseitigen Massnahmen die SRG SSR ihre Finanzen ins Lot bringen soll.
Zur Finanzierungslücke tragen insbesondere zwei Faktoren bei: Allein 40 Mio. Franken fehlen, weil viel mehr Menschen Ergänzungsleistungen beziehen und deshalb keine Gebühren zahlen müssen, als die Behörden angenommen und bei der Gebührenfestsetzung 2003 berücksichtigt haben. Dazu kommt, dass die Teuerung seit 2000 nicht mehr ausgeglichen worden ist.
Der Bundesrat kann mit einnahmeseitigen Massnahmen der SRG SSR ermöglichen, ihre Finanzlücke zu schliessen: Er kann die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die SRG SSR zusätzliche kommerzielle Einnahmen generieren kann, beispielsweise durch Werbung und Sponsoring und im Online-Bereich.
Er kann die Bundesbeiträge für Leistungen für das Ausland erhöhen (Online-Plattform Swissinfo, 3SAT, TV5), von denen die Gebührenzahlenden in der Schweiz nicht oder nur in geringem Ausmass profitieren.
Er kann bei der Festlegung der Gebühren die tatsächliche Entwicklung der aus sozialpolitischen Gründen gebührenbefreiten Haushalte berücksichtigen.
Falls die Einnahmen nicht erhöht werden können, müssen die Ausgaben weiter reduziert werden. Mit den seit 2004 eingeleiteten und zurzeit laufenden Spar- und Effizienzprogrammen ist die Grenze erreicht, wo dies ohne Abstriche am Programmangebot zu realisieren ist. Die SRG SSR wird aber erst in letzter Konsequenz auf angebotsstrategisch wichtige und beliebte Programme verzichten. Auch ein Leistungsabbau fällt letztlich in die Kompetenz des Bundesrats, denn nur er kann konzessionierte Programme aufheben.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem Bericht von 2006 anerkannt, dass die SRG SSR innerhalb der gegebenen Strukturen mit den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln zielorientiert und sorgfältig umgeht. Inzwischen hat die SRG SSR dank der Strukturreform die Weichen Richtung Konvergenz und einer landesweiten Optimierung der Supportfunktionen gestellt. Damit kann die Effizienz der Gesamtorganisation mittelfristig erheblich erhöht werden.
Das gleichwertige Service-public-Angebot in den vier Sprachregionen verursacht Kosten in der Höhe von 42 Prozent des Gesamtaufwandes. Diese Kosten sind auftragsbedingt und auf die demographischen und kulturellen Besonderheiten der Schweiz zurückzuführen. Die SRG SSR möchte ihren in der Konzession definierten Leistungsauftrag weiterhin erfüllen und zählt darauf, dass die dafür benötigten finanziellen Mittel vom Bundesrat auf die eine oder andere Art bereitgestellt werden.
Der Verwaltungsrat SRG SSR hat am Dienstag, 24. November 2009, den Bericht «Finanzbedarf 2011–2014» zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verabschiedet und die Delegiertenversammlung am Mittwoch, 25. November 2009, darüber informiert. Der Bericht wurde heute, 27. November, dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zuhanden des UVEK überstellt. Mit dem Bericht «Finanzbedarf 2011–2014» legt die SRG SSR in einem vorgeschriebenen Verfahren Rechenschaft ab über die Kosten für die Erfüllung ihres Leistungsauftrags und über dessen Finanzierung.
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
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