Das oberste deutsche Gericht hat nun rechtskräftig festgestellt, dass der Titelbestandteil „Offroad“ seinerzeit zu Recht benutzt wurde und damit der Axel Springer Auto Verlag weder zur Unterlassung noch zum Schadensersatz verpflichtet ist. (AZ: IZR 44/07)
Der Offroad Verlag sah in der damaligen Gestaltung einen Verstoß gegen die eigenen Marken- und Titelrechte. Er klagte 2005 auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung. Das Landgericht Hamburg hatte seinerzeit die Klage abgewiesen. Nach Berufung der Gegenseite hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Daraufhin landete der Fall beim BGH, der jetzt letztinstanzlich dem Axel Springer Auto Verlag Recht gegeben hat.
David Löffler, Geschäftsführer Axel Springer Auto Verlag: „Wir freuen uns, dass die letzte gerichtliche Instanz unseren Standpunkt teilt und ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt hat. Wie bereits in unserem Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest um den Anspruch auf das Wort ‚Test’ im März 2009 wurde nun wiederholt klargestellt, dass Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht monopolisiert werden können.“
Axel Springer ist ein in Europa führendes multimedial integriertes Medienunternehmen mit einer Vielzahl an gedruckten und digitalen Angeboten.
Das Unternehmen Axel Springer wurde 1946 vom gleichnamigen Verleger gegründet, ist heute Deutschlands grösster Zeitungs- und drittgrösster Zeitschriftenverlag sowie darüber hinaus eines der führenden europäischen Medienunternehmen.
Die Strategie des Unternehmens orientiert sich an den Kernkompetenzen exzellenter Journalismus, Vermarktung und Rubriken-Marktplätze.
Das breite Medienportfolio umfasst erfolgreich etablierte multimediale Markenfamilien wie die der BILD- und der WELT-Gruppe. Mit mehr als 240 Zeitungen und Zeitschriften und über 140 Online-Angeboten ist Axel Springer in 35 Ländern aktiv.
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Artikel 'Axel Springer Auto Verlag erwirkt Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof...' auf Swiss-Press.com |
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