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SRG: Keine Publikationen der SRG SSR zur Abstimmung



Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

22.01.2010, Die SRG SSR idée suisse wird im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März definitiv keine Umfragen publizieren und verzichtet deshalb auch auf die zweite Publikumsbefragung. Dies hat die Chefredaktorenkonferenz in Absprache mit dem Generaldirektor entschieden, da die vollständige Überprüfung der gfs-Umfrage zur Minarett- Abstimmung vom 30. November 2009 nicht rechtzeitig vorliegen wird und innerhalb nützlicher Frist keine abschliessende Beurteilung vorgenommen werden kann.


Die SRG-SSR-Chefredaktorenkonferenz hatte im Einklang mit Generaldirektor Armin Walpen wegen der unerklärbaren Abweichungen zwischen den Umfrageergebnissen des Instituts gfs.bern und dem Abstimmungsergebnis zur Minarett-Abstimmung vom 30.November 2009 bereits im vergangenen Dezember eine detaillierte Analyse eingeleitet und beschlossen, bis auf weiteres keine neuen Umfrageresultate zu publizieren. Im Sinne der Glaubwürdigkeit der SRG SSR und im Interesse des Publikums werden diese Abklärungen ohne Zeitdruck vorgenommen. Eine erste Erkenntnis liegt bereits vor: Laut einer externen Analyse ist die gfs-Umfrage zur Minarett-Initiative methodisch korrekt und nach international anerkannten Standards durchgeführt worden.

Für die Abstimmung vom 7. März 2010 hat gfs.bern im Auftrag der SRG SSR eine erste Befragung durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dieser Befragung werden in die Gesamtanalyse einfliessen, die Ergebnisse werden aber nicht publiziert. Ausserdem wollte die SRG SSR bereit sein, für den Fall, dass bereits Ende Januar die Analyse vorliegen würde. Auf die Durchführung einer zweiten Befragung vor dem 7. März verzichtet die SRG SSR, weil diese für die Analyse nicht zwingend ist und weil absehbar ist, dass eine abschliessende Beurteilung und allfällige Massnahmen nicht rechtzeitig vorgenommen werden können. Bei positivem Ausgang der Gesamtanalyse wird die SRG SSR die gfs-Umfragen für die Volksabstimmung vom 13. Juni im üblichen Rahmen wieder aufnehmen.

Internationale Massstäbe erfüllt

Die methodische Überprüfung der gfs-Umfrage vor der Minarett-Abstimmung durch ein externes Institut ergab, dass keine Unregelmässigkeiten vorliegen. Die Umfrage wurde korrekt und nach anerkannten internationalen Standards durchgeführt und kommuniziert. Unter anderem wurde auch die sogenannte «Only-Handy-Problematik» (Nichtbefragung von Menschen, die nur ein Mobiltelefon aber kein Festnetz besitzen) beurteilt. Gemäss der Experten-Beurteilung ist diese Gruppe gemessen an der Gesamtheit der Stimmberechtigten für Umfragen nicht relevant und daher vernachlässigbar.

Eine weitere externe Analyse, die die SRG-SSR-Chefredaktorenkonferenz in Auftrag gegeben hat, befasst sich mit den möglichen Ursachen der Diskrepanz zwischen den Umfrage- Ergebnissen und dem tatsächlichen Resultat der Abstimmung, mit dem politischen und medialen Umfeld während der Befragung und deren Wirkung. Diese wissenschaftliche Untersuchung braucht Zeit. Ziel der Gesamtanalyse und allfälliger Massnahmen ist es, Diskrepanzen zwischen Umfragewerten und effektiven Resultaten möglichst zu vermeiden. Sobald auch diese Analyseresultate vorliegen, wird die SRG SSR über die Publikation zukünftiger Umfragen entscheiden.

Unabhängig davon plant die SRG SSR, in einer umfangreichen und langfristig angelegten Studie die Bedeutung und Wirkung von Abstimmungsumfragen für die Meinungsbildung in der Schweiz untersuchen zu lassen. Mit dieser wissenschaftlichen Arbeit soll ebenfalls ein aussenstehendes Institut betraut werden.



Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft:

Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.

Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung SRG: Keine Publikationen der SRG SSR zur Abstimmung ---


Weitere Informationen und Links:
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