Auf den Kanälen von SF 1, SF zwei, SF info, TSR 1, TSR 2, RSI LA 1 und RSI LA 2 sind im Jahre 2009 insgesamt 15 333 Stunden oder 26,2 Prozent der Sendezeit untertitelt worden. Gesamtschweizerisch entspricht dies einer Steigerung von 59,4 Prozent, wobei alle Sprachregionen von der Zunahme profitierten. Die stärkste Steigerung verzeichneten die Sportsendungen. Seit Oktober 2009 ist sogar die vom Gesetz verlangte Quote von einem Drittel der Sendezeit bereits erreicht.
Neben der quantitativen Zunahme gab es auch weitere Verbesserungen für die Hörbehinderten: Auf allen Kanälen werden konsequent die Primetime zwischen 19 und 22 Uhr sowie alle Live-Sendungen zwischen Mittag und Mitternacht untertitelt.
Verbesserungen gab es beim Schweizer Fernsehen (SF) auch bei den mit Gebärdensprache versehenen Sendungen: Seit dem 1. November 2009 wird die Hauptausgabe der Tagesschau um 19.30 Uhr auf dem Kanal SF info mit Gebärden ausgestrahlt. Die Sendung kann kurz danach auch über www.sf.tv abgefragt werden.
Radio Télévision Suisse (RTS) bietet weiterhin die Hauptausgabe des «Journal 19h30» auf TSR 2 mit Gebärden an. Die Sendung wird zusätzlich im Nachtprogramm einmal wiederholt.
Radiotelevisione svizzera (RSI) bietet nach wie vor die 18-Uhr-Ausgabe des «Telegiornale» auf RSI LA 1 mit Gebärden an.
Für Sehbehinderte bieten die SRG-SSR-Fernsehsender eine namhafte Anzahl von Spielfilmen mit Audiodeskription an. Dabei werden auf einem akustischen Zusatzkanal die optischen Eindrücke verbal beschrieben und wiedergegeben.
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'SRG: Fernsehsender der SRG SSR steigern auch 2009 ihre Leistungen für Sinnesbehi...' auf Swiss-Press.com |
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