Im September und Oktober 2020 veröffentlichte "heidi.news" eine achtteilige Reportage mit dem Titel "Au coeur de la complosphère". Sie beschrieb das Leben einer Westschweizer Gruppe sogenannter Verschwörungstheoretiker aus der Innenperspektive. Für seine Recherche machte sich der Journalist mit seinen Gesprächspartnern bekannt, ohne die tatsächlichen Gründe für seine Anwesenheit zu nennen. Sodann verfälschte er verschiedene Elemente seiner Biografie. Die Aktion im Sommer 2020 dauerte fast zwei Monate.
Zwei der in der Artikelserie erwähnten Personen beschwerten sich daraufhin beim Presserat. Sie beanstandeten insbesondere solche Verschleierungsmethoden, die ihrer Meinung nach gegen die Berufsethik verstossen.
Die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" missbilligt zwar die Anwendung "unlauterer Methoden". Sie sieht jedoch Ausnahmen vor, in denen die verdeckte Informationsbeschaffung je nach Umständen als legitimes Mittel zur Recherche erscheint. Dies unter zwei Bedingungen: Die gesammelten Informationen müssen von überwiegendem öffentlichem Interesse sein UND sie wären nicht durch eine fairere Methode zu erlangen.
Der Presserat kommt zum Schluss, dass im vorliegenden Fall die Berichterstattung aus dem Inneren einer Bewegung von Verschwörungstheoretikern von überwiegendem öffentlichem Interesse ist - insbesondere in Anbetracht des besonderen Kontexts der Pandemie und der Existenz ähnlicher Gruppierungen im Ausland. Weiter urteilt er, dass ein Teil der durch die Reportage gelieferten Informationen ohne die Undercover-Arbeit von "heidi.news" der Öffentlichkeit nicht hätte zugänglich gemacht werden können. Der Rat hat die Beschwerde daher abgewiesen.
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
Artikel 'Schweizer Presserat: heidi.news durfte verdeckt ermitteln (Stellungnahme 80/2021...' auf Swiss-Press.com |
Sommeraktion gegen Littering in Luzern
Verein IGSU - IG saubere Umwelt, 26.07.2024Schweizer Wirtschaft profitiert von Erholung der globalen Konjunktur
Atradius Crédito y Caución S.A., 26.07.2024Erste Tranche der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom, 26.07.2024
23:42 Uhr
Megacomeback auf dem Eiffelturm: Céline Dion ist zurück »
20:12 Uhr
Tausende Touristen schauen sich das Rheinfall-Spektakel an »
18:51 Uhr
Direktvermarktung in der Landwirtschaft: Nach strittiger ... »
17:11 Uhr
KURZMELDUNGEN - Wirtschaft: Autozulieferer ZF will bis zu 14 000 ... »
16:11 Uhr
KI sollte besser kein Bewusstsein entwickeln »
Hakle-Toilettenpapier oder -Feuchttücher
CHF 17.90 statt 29.85
Migros-Genossenschafts-Bund
IP-SUISSE · Schweinshalssteak · mariniert
CHF 1.95 statt 2.50
Migros-Genossenschafts-Bund
M-Classic Rindshuft Black Angus
CHF 3.50 statt 5.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Tempo Taschentücher
CHF 6.70 statt 8.40
Migros-Genossenschafts-Bund
Trauben Vittoria
CHF 3.30 statt 4.95
Migros-Genossenschafts-Bund
Aktueller Jackpot: CHF 1'328'741