06.01.2026, Der Artikel "Liebe Kosovarinnen, wir müssen uns wehren!", der im Oktober 2024 im "Magazin"
publiziert
wurde, löste eine Debatte über Frauenfeindlichkeit in der albanischen Gemeinschaft aus. Der
Presserat
hat nun eine Beschwerde gegen das "Magazin" abgewiesen. Der Essay von Kaltërina Latifi ist für die
Leserschaft eindeutig als Meinungsstück erkennbar. Die Autorin macht zudem von Beginn an klar,
dass
zahlreiche Personen ihre Sichtweise nicht teilen.
Der Presserat weist die Kritik zurück, dass die Autorin ihre subjektive Meinung als allgemeine Tatsache darstelle und sie verallgemeinere. Latifi thematisiert frauenfeindliche Machtstrukturen in der (kosovo-)albanischen Gemeinschaft und beschreibt damit ein Problem von hoher Relevanz. Indem die Autorin das kulturelle Wertesystem analysiert, kommt sie gar nicht darum herum, die Gemeinschaft explizit benennen zu müssen. Die Autorin weist mehrfach in ihrem Essay darauf hin, dass sie über soziale Normen und Traditionen schreibt, und verdeutlicht damit ausreichend, dass sich ihre Kritik nicht auf sämtliche (Kosovo-)Albanerinnen respektive -Albaner bezieht. Gleichzeitig anerkennt der Presserat, dass bei einer selektiven und voreingenommenen Lektüre der Text Vorurteile bestätigen oder gar verstärken kann. Das ist allerdings nicht der Autorin zur Last zu legen.
Eine Aufgabe des Journalismus ist es, gesellschaftliche Debatten anzustossen und zu führen. Im Sinne der Meinungs- und Medienfreiheit muss es möglich sein, eine Minderheit öffentlich und gegebenenfalls scharf zu kritisieren. Das "Magazin" wie auch die Autorin haben sich in der Folge der Kritik gestellt und diese aufgenommen, was der Presserat begrüsst.
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la
presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000
Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Presserat weist Kritik am Essay über Frauenfeindlichkeit in der albanischen Geme...' auf Swiss-Press.com |
Stöckli-Skimanufaktur: Vom Forschungslabor auf die Piste
Schweizerischer Nationalfonds SNF, 16.01.2026Harley-Davidson bringt 2026 neue Modellfamilien
Harley-Davidson Switzerland GmbH, 16.01.2026
20:32 Uhr
Neuer Tiktok-Trend: Pädophile jagen: Neuer Streaming-Trend stellt ... »
20:22 Uhr
FCB-Fans buhen Spieler aus – nur ein Basler geht glücklich heim »
18:21 Uhr
Streit um Starlink: «Er ist ein Idiot»: Ryanair-Boss beschimpft ... »
17:22 Uhr
Freiwillig ins Militär – Junge Auslandschweizer kehren zurück, um ... »
16:11 Uhr
KOMMENTAR - Das WEF muss sich entscheiden, wofür es stehen will »
10 Airlaid Tischsets 30x40 cm
CHF 2.95 statt 5.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier Alkoholfrei 6x25cl
CHF 8.50
Coop
4 Knicklichter
CHF 2.95 statt 5.95
Coop
50 Servietten Glücksschwein 33x33 cm
CHF 2.45 statt 4.95
Coop
50 Servietten Sektgläser 33x33 cm
CHF 2.45 statt 4.95
Coop
A. Vogel Husten Spray
CHF 15.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'083'560