07.01.2026, Die Tragödie von Crans-Montana stellt eine journalistische Herausforderung dar: Wie können Medien in
einem solchen Kontext ihrer Arbeit nachkommen und gleichzeitig die bewährten journalistischen Regeln
einhalten?
Der Schweizer Presserat weist die Medienschaffenden eindringlich darauf hin, bei der
Berichterstattung die Privatsphäre der Opfer und deren Angehörigen zu respektieren. Die Opfer der
Brandkatastrophe sind keine Personen des öffentlichen Interesses. Es gibt keine Notwendigkeit,
Namen oder Bilder von ihnen zu publizieren. Der
Der Schweizer Presserat hat in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 Leitlinien für eine faire Berichterstattung in einer solchen Situation aufgestellt. Bei einem Carunfall starben im Kanton Wallis 28 Menschen - vor allem Kinder. Damals wurden zum Teil exzessiv Bilder der Opfer publiziert.
In seinem
Prinzipiell gilt: Die Privatsphäre der Beteiligten - sofern es sich nicht um öffentliche Personen handelt und die Berichterstattung mit ihrer öffentlichen Tätigkeit zusammenhängt - ist auch bei aufsehenerregenden Unglücksfällen, Verbrechen und Katastrophen zu respektieren.
Annik Dubied, Vizepräsidentin des Schweizer Presserats, spricht in der RTS-
Sendung PointJ darüber, wie JournalistInnen medienethisch korrekt über solche Ereignisse
berichten. Die Ausstrahlung wird ab dem 7. Januar 2026 unter folgendem Link zu finden sein:
Für Rückfragen:
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Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Presserat (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Berichterstattung zur Tragödie in Crans-Montana: Schweizer Presserat mahnt zur R...' auf Swiss-Press.com |
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