Logoregister
HELPads



Beschwerde gegen Neue Zürcher Zeitung abgewiesen



17.02.2026, Am 2. September 2024 veröffentlichte die "NZZ" einen Kommentar, der sich mit den Auswirkungen russischer Desinformation auf die Schweiz befasste. Sie illustrierte ihn mit einem Bild eines Fotografen der Bildagentur Keystone-SDA, auf dem eine in zwei Teile zersägte Parkbank sowie eine intakte Parkbank zu sehen waren. Die Bildlegende lautete wie folgt: "Desinformation ist schwer erkennbar, da sie oft auf Tatsachen aufbaut und diese manipuliert weiterverbreitet.".

Am 2. September 2024 veröffentlichte die "NZZ" einen Kommentar, der sich mit den Auswirkungen russischer Desinformation auf die Schweiz befasste. Sie illustrierte ihn mit einem Bild eines Fotografen der Bildagentur Keystone-SDA, auf dem eine in zwei Teile zersägte Parkbank sowie eine intakte Parkbank zu sehen waren. Die Bildlegende lautete wie folgt: "Desinformation ist schwer erkennbar, da sie oft auf Tatsachen aufbaut und diese manipuliert weiterverbreitet."

In ihrer gemeinsamen Beschwerde machten die beiden Konzeptkünstler Frank und Patrik Riklin geltend, das Bild, das eines ihrer aktuellen Kunstwerke zeige, hätte zumindest als Symbolbild gekennzeichnet werden müssen. Weil die "NZZ" dies unterlassen habe, sei grosse Verwirrung entstanden und habe ein russisches Propagandamedium einen Artikel veröffentlicht.

Der Presserat weist die Beschwerde ab, weil das Bild seiner Ansicht nach für die überwiegende Mehrheit der Leserinnen und Leser als Symbolbild erkennbar war. Allerdings betont er, dass die NZZ es besser auch explizit als Symbolbild gekennzeichnet hätte, um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen - erst recht, weil die Kunstinstallation erst in der Vorwoche errichtet worden war und es sich somit um ein aktuelles Bild handelte.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Geschäftsstelle

Postfach

3000 Bern 8

+41 (0)77 405 43 37

media@presserat.ch

www.presserat.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Schweizer Presserat:

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


--- Ende Artikel / Pressemitteilung Beschwerde gegen Neue Zürcher Zeitung abgewiesen ---


Quellen:
news aktuell   HELP.ch

Weitere Informationen und Links:

 Schweizer Presserat (Firmenporträt)

 Artikel 'Beschwerde gegen Neue Zürcher Zeitung abgewiesen...' auf Swiss-Press.com






Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press



1664 Bier Blanc 0.0% 6x33cl

CHF 9.95
Coop    Coop

1664 Bier Rosé 6x25cl

CHF 8.50
Coop    Coop

1664 Blanc Weizen Bier 6x33cl

CHF 9.95
Coop    Coop

1664 Blanc Weizen Bier 6x50cl

CHF 12.95
Coop    Coop

Activia probiotischer Joghurt Cerealienmix 8x115g

CHF 5.20 statt 6.95
Coop    Coop

Activia probiotischer Joghurt Fruchtmix 8x115g

CHF 5.20 statt 6.95
Coop    Coop

Alle Aktionen »

11
12
15
32
34
38
5

Nächster Jackpot: CHF 6'200'000


2
7
23
44
46
3
5

Nächster Jackpot: CHF 16'000'000